Die
Lieferungen der Firma LaserFirstCut erfolgt zu den nachstehenden
Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen
sind nur verbindlich, wenn sie von einem Vertretungsberechtigten
Organ des Verkäufers schriftlich bestätigt werden.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr und
Rechnung des Empfängers.
Die Firma LaserFirstCut ist berechtigt Teillieferungen und Teilleistungen
zu erbringen und entstehende Kosten abzurechnen. Die Preise gelten
ab Firmensitz von LaserFirstCut, ohne Porto und Verpackung. Bei
einem Vertrag über fortlaufenden Bezug von Waren ist LaserFirstCut
berechtigt, jeweils ab dem 01.01. eines jeden Jahres die aktuellen
Preise von LaserFirstCut zugrunde zu legen. Der Rechnungsbetrag
ist direkt fällig. Die Zahlung erfolgt per Nachnahme bzw.
Vorauskasse.
An den gelieferten Waren (Modellbausätze, Sonderanfertigungen)
behält sich die Firma LaserFirstCut bis zur restlosen Bezahlung
der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum
vor.
Ist der Kunde Kaufmann, so besteht der Eigentumsvorbehalt bis
zur Bezahlung sämtlicher Forderungen von LaserFirstCut aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Ist der Kunde Händler,
so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs
berechtigt, die Waren an Dritte zu veräußern. Der
Händler tritt bereits jetzt die Kaufpreisforderungen aus
diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen
von LaserFirstCut in Rechnung gestellten Bruttoeinstandspreises
an LaserFirstCut ab.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einem Monat
nach Empfang der Ware zu rügen, andernfalls ist der Kunde
wegen solcher Mängel von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die Paragraphen
377, 378 HGB.
Im Falle von Mängeln ist LaserFirstCut nach ihrer Wahl
zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Lehnt LaserFirstCut
eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab, ist eine solche für
den Kunden unzumutbar oder schlägt die von der Firma LaserFirstCut
Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so hat der Kunde Anspruch
auf Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises.
Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn LaserFirstCut
hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
eingeräumt wurde, weitergehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen Die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften nach Paragraph 463 BGB bleibt hiervon unberührt.
Wir weisen daraufhin, dass bei einer Lackierung minimale Farbnuancen
auftreten können, was im Lackiervorgang begründet liegt
und keinen Mangel darstellt. Ansprüche wegen Mängel
der Ware verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab
Zugang der Ware.
Die Lieferzeit beginnt mit Erteilung
der schriftlichen Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet
unserer Rechte gegenüber unserem Abnehmer wegen dessen etwaiger
Zielüberschreitung - um den Zeitraum, um den der Abnehmer
in seinen Verpflichtungen von LaserFirstCut gegenüber aus
diesem oder einem anderen Vertrag nicht nachkommt. Falls die
Firma LaserFirstCut mit ihrer Lieferung in Verzug geraten ist,
muss der Abnehmer der LaserFirstCut eine angemessene Nachfrist
von 14 Tagen zur Lieferung setzen.
Im Falle eines Annahmeverzuges des
Abnehmers ist LaserFirstCut berechtigt, dem Abnehmer eine Frist
von einer Woche zu setzen
und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als
Schadensersatz kann LaserFirstCut Ersatz des nachgewiesenen Schadens
oder ohne Nachweis der Schadenshöhe 25 Prozent des Rechnungspreises
verlangen, soweit der Abnehmer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Ist der Kunde Vollkaufmann so ist
der Gerichtsstand und Erfüllungsort
Saarbrücken.
Empfänger:
Bernd Gaspard
Bankverbindung: Bank 1 Saar,
BLZ 591 900 00,
Kto-Nr. 0103062004
St.Nr.: 1040/222/06465 |